Das Pfandsymbol auf Dose und Kunststoffflasche

Seit 1. Jänner 2025 gibt es in Österreich ein Pfand auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall. Wer Bier, Most oder Limonade in Dosen oder Kunststoffflaschen abfüllt und verkauft, braucht dafür einen Barcode und das Pfandsymbol auf dem Etikett. Die Regeln stehen in der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen; wie das Symbol aussehen und sitzen muss, legt die zentrale Stelle fest, die EWP Recycling Pfand Österreich, in ihrem Produzenten-Handbuch (Version 5, Mai 2026).

Dieser Leitfaden behandelt nur das Etikett. Registrierung, Verträge und Beiträge regelst du direkt mit der EWP.

Welche Verpackungen

Pfandpflichtig ist, wer gewerbsmäßig Getränke in Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit 0,1 bis 3,0 Liter in Verkehr setzt. Das Pfand beträgt € 0,25 je Verpackung (§ 4 Absatz 1).

  • Dosen und Flaschen aus Metall sind dabei, ebenso Kunststoffflaschen wie PET.
  • Alle Getränkearten zählen, Bier, Most, Wein und Limonade eingeschlossen. Ausgenommen sind nur Milch und Milchprodukte (§ 4 Absatz 3).
  • Glasflaschen fallen nicht unter die Verordnung, ob Einweg oder Mehrweg. Auch ein Verschluss aus Kunststoff macht eine Glasflasche nicht zur Kunststoffflasche (§ 3 Z 2 lit. a).

Die Mostflasche aus Glas und die Bügelflasche brauchen also kein Pfandsymbol, die Bierdose schon.

Barcode und Pfandsymbol

Verpackungen mit Pfand werden „sichtbar, erkennbar und dauerhaft“ mit einem Barcode und mit dem Pfandsymbol gekennzeichnet (§ 6). Das ist Sache des Erstinverkehrsetzers – bei deinem Bier also deine. Die Verpackung braucht eine eigene GTIN im Barcode (EAN-13, EAN-8 oder UPC-A), die du bei der EWP registrierst, bevor du verkaufst; eine GTIN, die schon vor dem Pfandsystem auf einer Verpackung war, darf nicht weiterverwendet werden (Handbuch, Teil II, Abschnitt 3).

Wo das Symbol hingehört

Nach dem Produzenten-Handbuch (Teil II, Abschnitte 4 und 5):

  • Das Pfandsymbol steht genau einmal, oberhalb des Barcodes, auf der Verpackung oder auf ihrem Etikett.
  • Der Barcode steht senkrecht, in sogenannter Leiter-Ausrichtung. Liegt er waagrecht, lehnt die EWP die Registrierung ab, denn die Rücknahmeautomaten lesen ihn so schlechter.
  • Der Barcode sitzt auf dem zylindrischen Teil, nicht am Flaschenhals, und mindestens 8 mm vom Boden entfernt.
  • Das Symbol ist schwarz auf weißem Hintergrund und wird weder von anderem Design noch von Text verdeckt.
  • Pfandsymbole anderer Länder dürfen zusätzlich draufstehen.

Wie groß

WasMindestens
Pfandsymbol mit Text10 × 11,7 mm
Pfandsymbol mit Hellzone rundherum14 × 15,7 mm
EAN-13-Barcode (Vergrößerungsfaktor 0,8)29,83 × 18,28 mm
EAN-8-Barcode21,38 × 14,58 mm

Die Breite des Barcodes schließt seine Ruhezone ein. Die Nenngröße eines EAN-13 ist 37,29 × 22,85 mm. Empfohlen sind schwarze Balken auf weißem Grund.

Das Symbol ist eine geschützte Marke

Das Pfandsymbol ist eine eingetragene Gewährleistungsmarke der EWP (Registernummer 326867). Verwenden dürfen es nur registrierte Erstinverkehrsetzer, nachdem sie den Nutzungslizenzvertrag unterschrieben haben; die Druckdatei bekommst du erst danach von der EWP (Handbuch, Abschnitt 5.4). Wer es unbefugt verwendet, riskiert Unterlassung, Entfernung und Schadenersatz.

Für dein Etikett heißt das: Lass über dem senkrechten Barcode ein weißes Feld von mindestens 14 × 15,7 mm frei und setz dort die Druckdatei ein, die du von der EWP bekommst. Zeichne das Symbol nicht selbst nach.

Kleine Mengen: der Sticker

Kann das Symbol nicht auf die Verpackung gedruckt werden – etwa weil du nur kleine Mengen in Verkehr setzt –, klebst du stattdessen einen Original-Sticker auf, den du über das EWP-Portal anmeldest und bei einer von der EWP genannten Druckerei bestellst (Abschnitt 5.5). Er ist schwarz auf weiß, trägt Pfandsymbol, Barcode und einen Data-Matrix-Code und reißt beim Ablösen. Auf einer Verpackung mit Sticker darf kein weiterer Data-Matrix-Code stehen; QR-Codes sind erlaubt.

Mehrweg

Für Mehrwegflaschen aus Glas, wie die 0,5-l-Bierflasche, gilt die Pfandverordnung nicht: Sie regelt nur Einwegverpackungen aus Kunststoff und Metall (§ 2 Absatz 1). Ein Pfandsymbol gehört auf sie also nicht.


Zuletzt geprüft: 23. Oktober 2026

Dieser Leitfaden erklärt die Kennzeichnung und ist keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern – frag vor dem ersten Druck bei der EWP Recycling Pfand Österreich nach.

Quellen