Allergene auf dem Bieretikett: So geht’s richtig

Fast jedes Bier enthält ein Allergen, und zwar im Grundstoff: dem Malz. Bier über 1,2 % vol braucht kein Zutatenverzeichnis, deshalb gehen die Allergene leicht unter. Das Verzeichnis ist bei stärkerem Bier freiwillig, die Allergenangabe nicht.

Die Regeln stehen in der Lebensmittelinformationsverordnung der EU, kurz LMIV (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011), vor allem in Artikel 21 und Anhang II. Der Anhang zählt 14 Gruppen von Stoffen auf, die angegeben werden müssen. Wird das Bier in Deutschland verkauft, stehen sie auf Deutsch (§ 2 Absatz 1 LMIDV).

Gerste, Weizen, Hafer und Roggen

Der erste Punkt in Anhang II ist glutenhaltiges Getreide: Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon, dazu die daraus hergestellten Erzeugnisse. Für dich als Brauer heißt das: Fast jedes Malz in der Schüttung ist ein Allergen.

Es zählt die Getreideart, nicht der Name des Malzes. Nach der Bekanntmachung der EU-Kommission zu Allergenen (2017/C 428/01, Nummer 8) muss aus der Bezeichnung die Getreideart eindeutig hervorgehen; das Beispiel der Kommission ist „Gerstenmalzessig“. Ein Malzname wie „Pilsner Malz“, „Karamellmalz“ oder „Carafa“ reicht also nicht, „Malz“ allein auch nicht. Schreib „Gerstenmalz“, „Weizenmalz“, „Hafermalz“ oder „Roggenmalz“.

Dinkel muss als Weizen erkennbar sein. Die Kommission nennt als Beispiele „Weizen (Dinkel)“ und „Dinkelweizen“ (Nummer 9). Im Zutatenverzeichnis kann das „WEIZENMALZ (Dinkel)“ oder „DINKELWEIZENMALZ“ sein, nicht bloß „Dinkelmalz“.

Einige Erzeugnisse aus diesen Getreiden sind ausgenommen: Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose, Maltodextrine auf Weizenbasis und Glukosesirupe auf Gerstenbasis (Anhang II Nummer 1 Buchstaben a bis c). Dextrose aus Weizen, wie sie viele zum Karbonisieren nehmen, ist also kein Allergen. Maltodextrin aus Gerste ist dagegen nicht ausgenommen. Mais, Reis und Hirse stehen nicht in der Liste, die nach der Kommission abschließend ist (Nummer 6).

Warum „Gerste“ und nicht „Gluten“

„Enthält Gluten“ sagt nicht, um welches Getreide es geht, und wer Hafer verträgt, aber keinen Weizen, hat nichts davon. Nach der Bekanntmachung der Kommission muss deshalb die Getreideart dastehen (Nummer 8), das Wort „Gluten“ allein genügt nicht. Freiwillig darfst du „Gluten“ ergänzen (Nummer 10), etwa „GERSTENMALZ (Gluten)“.

Dasselbe gilt für Bier, bei dem Enzyme das Gluten abbauen sollen. Es ist trotzdem aus Gerste gebraut, und Gerste muss angegeben werden. „Glutenfrei“ darf nur draufstehen, wenn das Bier höchstens 20 mg Gluten je Kilogramm enthält (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014), und das Getreide muss auch dann angegeben und im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden (2017/C 428/01, Nummer 12). Braust du in Deutschland, beachte außerdem: Enzyme gehören nicht zu den Stoffen, die das Reinheitsgebot zulässt. Mehr dazu in Was muss aufs Bieretikett?

Hervorhebung im Zutatenverzeichnis

Hat das Bier ein Zutatenverzeichnis, werden die Allergene darin so hervorgehoben, dass sie sich vom Rest des Verzeichnisses eindeutig abheben, zum Beispiel durch Schriftart, Schriftstil oder Hintergrundfarbe (Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b). Üblich sind Großbuchstaben oder Fettdruck:

Zutaten: Wasser, GERSTENMALZ, WEIZENMALZ, HAFERMALZ, Hopfen, Hefe.

Bei einem zusammengesetzten Wort reicht es nach der Kommission, den Teil hervorzuheben, der das Allergen nennt (Nummer 16). „GERSTENMALZ“, „GERSTENmalz“ und Gerstenmalz in Fettdruck sind also alle möglich.

Heb nichts anderes hervor. Stehen die Hopfensorten in Großbuchstaben, „Hopfen (CITRA, MOSAIC)“, oder fett, weil es gut aussieht, heben sich die Allergene nicht mehr eindeutig ab, wie Artikel 21 es verlangt. Schreib die Hopfensorten normal: „Hopfen (Citra, Mosaic)“.

Wann braucht es eine „Enthält“-Zeile?

Das hängt davon ab, ob das Etikett ein Zutatenverzeichnis hat.

Ohne Zutatenverzeichnis, und das ist bei Bier über 1,2 % vol der Normalfall, steht das Wort „Enthält“, gefolgt von der Bezeichnung aus Anhang II (Artikel 21 Absatz 1): „Enthält Gerste.“ oder „Enthält Gerste und Weizen.“ Eine eigene Zeile verlangt die Verordnung nicht, aber so findet man die Angabe leicht. Die Pflicht zur Hervorhebung bezieht sich auf das Zutatenverzeichnis, hier gehen also normale Kleinbuchstaben. Die Zeile steht auf Deutsch und hat dieselbe Mindest-x-Höhe wie die anderen Pflichtangaben, 1,2 mm. Im selben Sichtfeld wie Bezeichnung, Alkoholgehalt und Füllmenge muss sie nicht stehen.

Mit Zutatenverzeichnis gehört keine „Enthält“-Zeile aufs Etikett. Die Allergene werden außerhalb des Verzeichnisses nicht wiederholt (2017/C 428/01, Nummer 27).

Wein aus Trauben hat eigene Regeln: Zutatenverzeichnis und vollständige Nährwertdeklaration dürfen dort elektronisch bereitgestellt werden, etwa über einen QR-Code, die „Enthält“-Angaben aber müssen auf dem Etikett stehen (Artikel 119 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in der Fassung der Verordnung (EU) 2021/2117). Für Bier gilt das nicht.

Beispiele aus gängigen Bierstilen

BierstilAllergeneIm ZutatenverzeichnisOhne Verzeichnis
Helles, Pils, MärzenGersteGERSTENMALZEnthält Gerste.
Hefeweizen, Berliner WeisseGerste, WeizenGERSTENMALZ, WEIZENMALZEnthält Gerste und Weizen.
HaferbierGerste, HaferGERSTENMALZ, HAFERMALZEnthält Gerste und Hafer.
RoggenbierGerste, RoggenGERSTENMALZ, ROGGENMALZEnthält Gerste und Roggen.
Milk StoutGerste, MilchGERSTENMALZ, Laktose (aus MILCH)Enthält Gerste und Milch.

Laktose im Milk Stout

Anhang II Nummer 7 nennt „Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)“. Ein Milk Stout oder ein Pastry Stout mit Laktose muss also Milch angeben. Im Zutatenverzeichnis machst du die Milch am besten direkt sichtbar, etwa mit „Laktose (aus MILCH)“. Ohne Verzeichnis lautet die Zeile „Enthält Gerste und Milch.“

Braust du in Deutschland, darf ein Bier mit Laktose nur mit einer Genehmigung als besonderes Bier „Bier“ heißen, denn Laktose gehört nicht zu den Zutaten des Reinheitsgebots.

Frucht, Gewürze und anderes im Kessel

Die meisten Zutaten für den Geschmack sind keine Allergene. Himbeeren, Kirschen, Mango, Orangenschale, Koriander, Zimt, Vanille und Honig stehen nicht in Anhang II. Ein paar Dinge solltest du trotzdem im Blick haben.

Nüsse. Ein Weihnachtsbier mit Mandeln oder ein Brown Ale mit Haselnüssen muss die Nüsse angeben: „MANDELN“, „HASELNÜSSE“. Erdnüsse sind eine eigene Gruppe, ein Stout mit Erdnussbutter braucht also „ERDNÜSSE“. Die Liste der Schalenfrüchte ist abschließend (2017/C 428/01, Nummer 6). Kokosnuss und Pinienkerne stehen nicht darin, ein Coconut Porter braucht für die Kokosnuss also keine Allergenangabe.

Sulfite. Wurden bei der Herstellung Sulfite verwendet und enthält das fertige Getränk insgesamt mehr als 10 mg/l, gerechnet als Schwefeldioxid, müssen sie angegeben werden (Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c und Anhang II Nummer 12). Das kann ein Fruchtbier mit geschwefeltem Fruchtpüree betreffen. Frag beim Lieferanten des Pürees nach dem Sulfitgehalt.

Sellerie, Senf und Sesam stehen ebenfalls in Anhang II. In Bier sind sie selten, aber denk daran, wenn das Rezept experimentell wird.

Klärmittel. Fischgelatine und Hausenblase sind ausgenommen, wenn sie als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet werden (Anhang II Nummer 4 Buchstabe b).

So gehst du vor

Geh das Rezept Zutat für Zutat durch und frag bei jeder, zu welcher Getreideart oder welcher Gruppe aus Anhang II sie gehört. Schreib die Zutaten dann nach absteigendem Gewichtsanteil auf (Artikel 18 Absatz 1) und hebe nur die Allergene hervor. Willst du kein Zutatenverzeichnis, fass die Allergene in einer „Enthält“-Zeile zusammen.

In Brewlabel prüft der Kennzeichnungs-Check in Plus, ob die Allergene im Verzeichnis hervorgehoben sind und nichts anderes, und schlägt vor, die „Enthält“-Zeile auszuschalten, wenn das Verzeichnis die Allergene schon zeigt. Verantwortlich für das Etikett bleibst trotzdem du.


Zuletzt geprüft: 21. Oktober 2026

Dieser Leitfaden erklärt die Kennzeichnung und ist keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern – wenn du dein Getränk verkaufst, frag bei deiner Lebensmittelüberwachung nach.

Quellen